Kosten/Abrechnung Krankenkasse

Kostenrückerstattung Krankenkassen

Sie können bei Ihrer Krankenkasse einen Zuschuss zur Psychotherapie geltend machen. Hierzu ist eine ärztliche Bestätigung vor der 2. Psychotherapiestunde notwendig. Dauert die Psychotherapie länger als 10 Stunden, ist von mir ein Antrag zu stellen und von der Krankenkasse zu bewilligen.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die aktuellen Zuschussbeträge pro psychotherapeutische Einheit.

Honorarnoten können auch je nach Vertragsbedingungen bei Ihrer Zusatzversicherung eingereicht werden. Hierzu ist meist ebenso eine ärztliche Bestätigung notwendig. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Zusatzversicherung bei Behandlungsbeginn in Verbindung um eventuelle weitere Auflagen zu klären.

Sie können die Psychotherapiekosten eventuell auch beim Finanzamt über „Außergewöhnliche Belastung“ abschreiben. Informationen bekommen Sie bei Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.

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